5. Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der Sporthochseeschifferschein mit Fahrgebiet alle Meere (weltweite Fahrt)wird empfohlen für alle Sportfahrzeuge mit Motor und unter Segel. Für Sportfahrzeuge, die gewerbsmäßig in der weltweiten Fahrt genutzt werden, ist dieser Schein verpflicht. Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
– Mindestalter 18 Jahre
– Besitz Sportseeschifferschein
– Nachweis von 1.000 gefahrenen Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer
6. Sportseeschifferschein (SSS)
Der Sportseeschifferschein mit Fahrgebiet küstennahe Seegewässer (alle Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste einschließlich der Randmeere) wird empfohlen für alle Sportfahrzeuge mit Motor und unter Segel. Für Sportfahrzeuge, die gewerbsmäßig in küstennahen Seegewässern genutzt werden, ist dieser Schein verpflicht. Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
– Mindestalter 16 Jahre
– Besitz Sportbootführerschein für Seeschifffahrtstraßen
– Nachweis von 1.000 gefahrenen Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb des Sportbootführerscheins See) als Wachführer oder dessen Vertreter
7. Sportküstenschifferschein (SKS)
Der Sportküstenschifferschein mit Fahrgebiet Küstengewässer (alle Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste) wird empfohlen für alle Sportfahrzeuge. Für Sportfahrzeuge, die gewerbsmäßig in den Küstengewässern genutzt werden, ist dieser Schein verpflicht. Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
– Mindestalter 16 Jahre
– Besitz Sportbootführerschein für Seeschifffahrtstraßen
– Nachweis von 300 gefahrenen Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern
Der SHS, SSS und SKS wird für bestimmte Geltungsbereiche empfohlen. Nur bei einer gewerblicher Nutzung werden sie Pflicht.