Häufige Fragen Ferienhaus

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Versicherte Deckungen

Wann ist Niederschlag und Überschwemmung mitversichert?

Niederschlag

Versichert sind Schäden, die durch Regen, Hagel und Schnee verursacht werden, die in Ihr Ferienobjekt eingedrungen sind. Dazu gehört auch Schmelzwasser. Wasserschäden sind auch versichert, wenn Wasser in Ihr Ferienobjekt eingedrungen ist durch Niederschlag auf dem Grundstück oder in der Nähe Ihres Ferienhauses.

Wasserschäden, die durch Niederschläge verursacht werden, sind nicht immer versichert. Unter anderem, wenn der Wasserschaden entsteht durch Grundwasser, durch  Eindringen von Feuchtigkeit in Wände oder Mauern (undichte Kittfugen), wenn Niederschlagswasser durch offene Fenster und Türen eindringt oder wenn Sie keine ausreichenden Versorgemassnahmen getroffen haben.

Überschwemmung

Versichert sind Schäden durch Wasser, das unerwartet in das Gebäude eingedrungen ist, und zwar aufgrund von Überschwemmungen, die durch Einsturz, Überlaufen oder Ausfalls eines nicht primären Hochwasserschutzes verursacht wurden.

Wasserschäden aufgrund von Überschwemmungen sind nicht immer versichert. Wir entschädigen u. a. keine Schäden, die durch Wasser verursacht werden, das (teilweise) aus dem Meer oder aus Binnengewässern stammt, weil ein primärer Hochwasserschutz zusammenbricht, überläuft oder ausfällt. Befindet sich Ihr Ferienhaus in einem Gebiet außerhalb der Deiche, z. B. in einem Überschwemmungsgebiet oder in einem von der Regierung für die Wasserspeicherung angewiesenem Gebiet? Dann erstatten wir keine Schäden, die durch Überschwemmungen entstanden sind.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Der Versicherungsvertrag

Was verstehen wir unter dauerhaftem Aufenthalt?

Unsere Versicherungspolicen sind zur Freizeitnutzung konzipiert.

Wenn Sie Ihr Ferienhaus,Chalet oder Mobilheim  als Hauptwohnsitz, als festen Wohn- und Aufenthaltsort nutzen, haben wir keine Versicherungsmöglichkeiten.

Was bedeutet Indexierung?

Der Wert Ihres Chalets/Freizeitheims wird weitgehend durch die Kosten für Baumaterialien und Arbeit bestimmt. Diese Kosten sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Um sicherzustellen, dass der Wert Ihrer Immobilie auf dem neuesten Stand bleibt und Sie nicht unterversichert sind, wird die Versicherungssumme  indexiert. Mobilheime werden nicht indexiert.

Die Versicherungssumme des Chalets/Freizeitheims wird auf der Grundlage der Indexzahlen des Statistischen Zentralamts erhöht.

Die Prämie für den Hausrat wird ebenfalls indexiert.

Wo finde ich einen Vergleich der alten und neuen Versicherungsbedingungen?

Alle Versicherungsbedingungen und einen Vergleich der alten und neuen Versicherungsbedingungen finden Sie unter Downloads.

Was ist der Unterschied zwischen einem Mobilheim, einem Chalet oder einem Ferienhaus?

Der Unterschied zwischen einem Mobilheim und einem Chalet und der Unterschied zwischen einem Ferienhaus und einem Chalet ist nicht immer deutlich. Aus diesem Grund fassen wir hier die Unterschiede zusammen:

Mobilheim – Chalet
Ein Mobilheim ist ein Standardprodukt, bei dem Sie zwischen verschiedenen Modellen mit fester Einrichtung wählen können. Mobilheime werden hauptsächlich im Sommer genutzt und haben eine geringere Isolierung. Im Prinzip können sie (leicht) transportiert werden.

Ein Chalet ist auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie bestimmen die Größe der Räume. Die Qualität der Baumaterialien ist in der Regel besser, und Sie können Ihr Chalet auch im Winter nutzen. In der Regel sind die Wände aus Holz oder Kunststoff. Das Chalet kann bei Bedarf transportiert werden.


Chalet – Ferienhaus
Ein Ferienhaus ist auf einem festen Fundament gebaut und kann ein 2. Stockwerk haben. Die Wände sind aus Stein oder Holz. Wenn Ihr Ferienobjekt Außenwände aus Holz hat, aber kein festes Fundament, handelt es sich um ein Chalet.

Winterfestmachen Ihres Ferienobjektes

Wichtig: Schäden, die aufgrund unzureichender Vorsorgemaßnahmen entstehen oder sich verschlimmern, sind nicht versichert. Das Winterfestmachen eines Chalets, Mobilheims oder Gartenhauses muss durch ein professionelles Unternehmen (z. B. Installateur) durchgeführt werden. Während der Wintermonate oder bei angekündigtem Frost ist es wichtig, mindestens folgende Schritte zu beachten:

  • Schliessen Sie den Außen-Wasserhahn ab, sofern er nicht frostfrei ist.
  • Stellen Sie die Heizung auf mindestens 15°C ein, auch wenn Sie nicht anwesend sind.

Weitere Tipps, um Ihr Ferienhaus, Chalet oder Mobilheim winterfest zu machen, lesen Sie hier.

 

Zahlungsverzug

Was können Sie tun, wenn Sie im Zahlungsverzug sind?

Es kann vorkommen, dass Sie nicht genügend Guthaben auf Ihrem Konto haben. Dann wird es uns nicht gelingen, Ihre Prämie einzuziehen. Sie können auch vergessen haben, Ihre Prämie zu überweisen. In beiden Fällen sind Sie im Verzug.  Wir schicken Ihnen dann eine Mahnung.

Möchten Sie Ihre ausstehende Prämie sofort bezahlen? Dann können Sie dies über die deutsche Kontonummer tun: DE18280200507149983402 bei der Oldenburgischen Landesbank.  Geben Sie immer Ihre Versicherungsnummer oder Kundennummer an.

Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Beitragsrückstand auf einmal zu begleichen?

Dann können Sie ggfs. eine Zahlungsvereinbarung mit uns treffen. Bitte kontaktieren Sie uns. Sie erreichen uns werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter 0800 33 73 626.

Was geschieht, wenn Sie im Zahlungsverzug sind?

Reagieren Sie nicht auf unsere Zahlungserinnerungen? Dann steigt die Höhe Ihres Zahlungsrückstandes und die Mahngebühren nehmen zu. Möglicherweise übernimmt ein Inkassobüro unsere Aufgaben.

Wann endet Ihr Versicherungsschutz?

Wenn Sie die Prämie nicht zahlen, erlischt Ihr Versicherungsschutz. In dem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, zu welchem Datum Sie keinen Versicherungsschutz mehr haben. Der Versicherungsschutz erlischt dann rückwirkend. Sie können also ab dem Zeitpunkt, zu dem die Prämie bei uns eingegangen sein sollte, keine Ansprüche mehr geltend machen.

Sie haben bezahlt. Wann sind Sie wieder versichert?

Sie sind ab dem Tag, an dem wir Ihre ausstehende Prämie erhalten haben, wieder versichert

Möchten Sie ab sofort per Lastschriftverfahren bezahlen?

Mit dem Lastschrifteinzug verringern Sie das Risiko, dass Sie eine Prämienzahlung versäumen.

So richten Sie einen Lastschrifteinzug ein.

Schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected] und teilen Sie uns mit, dass Sie von nun an per Lastschriftverfahren zahlen möchten. Geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kontonummer und die Nummer Ihrer Versicherungspolice an.