Häufige Fragen Ferienhaus
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Versicherte Deckungen
Versichert: Alle plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisse, wie z. B. Brand, Blitzschlag, Sturm, Diebstahl, Frost, Überschwemmung (nicht-primärer Schutz), Kollision, umgestürzte Bäume und Vandalismus.
Nicht versichert: U. a. Schimmel, Verschleiß, Konstruktionsfehler, Schäden durch Tiere, allmählich entstehende Schäden.
Während der Vermietung ist die Deckung eingeschränkt.
Siehe hierzu auch die Versicherungsbedingungen.
Was ist versichert? Alle losen Gegenstände im Haus, wie Möbel, Kleidung und Geschirr.
Entschädigung: Neuwert, wenn die Gegenstände jünger als ein Jahr sind, sonst Zeitwert.
Maximale Entschädigung: E-Bikes und Schmuck bis zu 500 €.
Nicht versichert: Kraftfahrzeuge, Boote), geliehene/gemietete Gegenstände.
Siehe hierzu auch die Versicherungsbedingungen.
Glasschäden: Bruch durch ein plötzliches Ereignis ist versichert, ohne Selbstbeteiligung.
Siehe hierzu auch die Versicherungsbedingungen.
Niederschlag
Versichert sind Schäden, die durch Regen, Hagel und Schnee verursacht werden, die in Ihr Ferienobjekt eingedrungen sind. Dazu gehört auch Schmelzwasser. Wasserschäden sind auch versichert, wenn Wasser in Ihr Ferienobjekt eingedrungen ist durch Niederschlag auf dem Grundstück oder in der Nähe Ihres Ferienhauses.
Wasserschäden, die durch Niederschläge verursacht werden, sind nicht immer versichert. Unter anderem, wenn der Wasserschaden entsteht durch Grundwasser, durch Eindringen von Feuchtigkeit in Wände oder Mauern (undichte Kittfugen), wenn Niederschlagswasser durch offene Fenster und Türen eindringt oder wenn Sie keine ausreichenden Versorgemassnahmen getroffen haben.
Überschwemmung
Versichert sind Schäden durch Wasser, das unerwartet in das Gebäude eingedrungen ist, und zwar aufgrund von Überschwemmungen, die durch Einsturz, Überlaufen oder Ausfalls eines nicht primären Hochwasserschutzes verursacht wurden.
Wasserschäden aufgrund von Überschwemmungen sind nicht immer versichert. Wir entschädigen u. a. keine Schäden, die durch Wasser verursacht werden, das (teilweise) aus dem Meer oder aus Binnengewässern stammt, weil ein primärer Hochwasserschutz zusammenbricht, überläuft oder ausfällt. Befindet sich Ihr Ferienhaus in einem Gebiet außerhalb der Deiche, z. B. in einem Überschwemmungsgebiet oder in einem von der Regierung für die Wasserspeicherung angewiesenem Gebiet? Dann erstatten wir keine Schäden, die durch Überschwemmungen entstanden sind.
Ausführliche Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Haftpflicht: Sie sind bis zu 500.000 € pro Ereignis versichert, ohne Selbstbeteiligung.
Siehe hierzu auch die Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsvertrag
- Das Gebäude selbst, einschließlich Fundament, Leitungen, Solarpanels, Klimaanlage, Wärmepumpen, Ladestation und Fenster, etc.
- Anbauten, Schuppen, Vordach oder Vorzelt, wenn diese zusätzlich versichert wurden.
- Hausrat, wenn dieses zusätzlich versichert wurde.
Siehe hierzu auch die Versicherungsbedingungen.
Rasenmäher-Roboter: mitversichert als Hausrat.
Keine Entschädigung bei Diebstahl aus dem Garten.
Siehe hierzu auch die Versicherungsbedingungen.
Ferienhaus: Der Wiederaufbauwert (Die Summe, die benötigt wird, um das Haus neu zu errichten). Wissen Sie diesen Wert nicht, fragen Sie einen Makler oder Bauunternehmer.
Chalet & Mobilheim: Der Kaufpreis (der Betrag, den Sie für das Objekt bezahlt haben).
Chalet & Mobilheim seit längerer Zeit im Besitz: Schätzen Sie den aktuellen Wert anhand der Verkaufspreise und geben Sie diesen im Antrag an.
Standard: 100 € pro Ereignis.
Während der Vermietung: 500 € pro Ereignis.
Keine Selbstbeteiligung bei Haftpflicht und Glasbruch.
Unsere Versicherungen sind ausschließlich für Ferienhäuser, wie Häuser, Chalets und Mobilheime, die für (private) Erholungszwecke genutzt werden, wie Urlaube oder Wochenendausflüge.
Wir bieten keine Versicherungsmöglichkeiten für folgende Situationen:
- Dauerwohnsitz (Ihr Hauptwohnsitz muss sich an einem anderen Ort befinden, nicht nur formell an einer anderen Adresse gemeldet sein)
- Safarizelte oder Zelthäuser
- Wohnwagen auf einem festen Stellplatz
- Unterbringung von Arbeitnehmern
- Pflegeunterkünfte
Haben Sie Fragen zur Nutzung Ihres Ferienhauses? Kontaktieren Sie uns gerne.
Ja, wenn Sie die Vermietung zu Erholungszwecke (Urlaub) in Ihrer Police mitversichert haben. Die Vermietung ist bis zu 25 Wochen pro Jahr möglich. Vermietung via Airbnb ist mitversichert.
Während der Vermietung gilt eine erhöhte Selbstbeteiligung von 500 € und eine eingeschränkte Deckung.
Vermietung von Zimmern oder als Unterkunft von Arbeitnehmern ist nicht erlaubt.
Siehe hierzu auch die Versicherungsbedingungen.
Wir versichern in den Niederlanden, Belgien und Deutschland (in Deutschland nur bis 100 km von der niederländischen Grenze entfernt).
Der Wert Ihres Chalets/Freizeitheims wird weitgehend durch die Kosten für Baumaterialien und Arbeit bestimmt. Diese Kosten sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Um sicherzustellen, dass der Wert Ihrer Immobilie auf dem neuesten Stand bleibt und Sie nicht unterversichert sind, wird die Versicherungssumme indexiert. Mobilheime werden nicht indexiert.
Die Versicherungssumme des Chalets/Freizeitheims wird auf der Grundlage der Indexzahlen des Statistischen Zentralamts erhöht.
Die Prämie für den Hausrat wird ebenfalls indexiert.
Alle Versicherungsbedingungen und einen Vergleich der alten und neuen Versicherungsbedingungen finden Sie unter Downloads.
Der Unterschied zwischen einem Mobilheim und einem Chalet und der Unterschied zwischen einem Ferienhaus und einem Chalet ist nicht immer deutlich. Aus diesem Grund fassen wir hier die Unterschiede zusammen:
Mobilheim – Chalet
Ein Mobilheim ist ein Standardprodukt, bei dem Sie zwischen verschiedenen Modellen mit fester Einrichtung wählen können. Mobilheime werden hauptsächlich im Sommer genutzt und haben eine geringere Isolierung. Im Prinzip können sie (leicht) transportiert werden.
Ein Chalet ist auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie bestimmen die Größe der Räume. Die Qualität der Baumaterialien ist in der Regel besser, und Sie können Ihr Chalet auch im Winter nutzen. In der Regel sind die Wände aus Holz oder Kunststoff. Das Chalet kann bei Bedarf transportiert werden.
Chalet – Ferienhaus
Ein Ferienhaus ist auf einem festen Fundament gebaut und kann ein 2. Stockwerk haben. Die Wände sind aus Stein oder Holz. Wenn Ihr Ferienobjekt Außenwände aus Holz hat, aber kein festes Fundament, handelt es sich um ein Chalet.
Wichtig: Schäden, die aufgrund unzureichender Vorsorgemaßnahmen entstehen oder sich verschlimmern, sind nicht versichert. Das Winterfestmachen eines Chalets, Mobilheims oder Gartenhauses muss durch ein professionelles Unternehmen (z. B. Installateur) durchgeführt werden. Während der Wintermonate oder bei angekündigtem Frost ist es wichtig, mindestens folgende Schritte zu beachten:
- Schliessen Sie den Außen-Wasserhahn ab, sofern er nicht frostfrei ist.
- Stellen Sie die Heizung auf mindestens 15°C ein, auch wenn Sie nicht anwesend sind.
Weitere Tipps, um Ihr Ferienhaus, Chalet oder Mobilheim winterfest zu machen, lesen Sie hier.
Zahlungsverzug
Es kann vorkommen, dass Sie nicht genügend Guthaben auf Ihrem Konto haben. Dann wird es uns nicht gelingen, Ihre Prämie einzuziehen. Sie können auch vergessen haben, Ihre Prämie zu überweisen. In beiden Fällen sind Sie im Verzug. Wir schicken Ihnen dann eine Mahnung.
Möchten Sie Ihre ausstehende Prämie sofort bezahlen? Dann können Sie dies über die deutsche Kontonummer tun: DE18280200507149983402 bei der Oldenburgischen Landesbank. Geben Sie immer Ihre Versicherungsnummer oder Kundennummer an.
Dann können Sie ggfs. eine Zahlungsvereinbarung mit uns treffen. Bitte kontaktieren Sie uns. Sie erreichen uns werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter 0800 33 73 626.
Reagieren Sie nicht auf unsere Zahlungserinnerungen? Dann steigt die Höhe Ihres Zahlungsrückstandes und die Mahngebühren nehmen zu. Möglicherweise übernimmt ein Inkassobüro unsere Aufgaben.
Wenn Sie die Prämie nicht zahlen, erlischt Ihr Versicherungsschutz. In dem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, zu welchem Datum Sie keinen Versicherungsschutz mehr haben. Der Versicherungsschutz erlischt dann rückwirkend. Sie können also ab dem Zeitpunkt, zu dem die Prämie bei uns eingegangen sein sollte, keine Ansprüche mehr geltend machen.
Sie sind ab dem Tag, an dem wir Ihre ausstehende Prämie erhalten haben, wieder versichert
Mit dem Lastschrifteinzug verringern Sie das Risiko, dass Sie eine Prämienzahlung versäumen.
Schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected] und teilen Sie uns mit, dass Sie von nun an per Lastschriftverfahren zahlen möchten. Geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kontonummer und die Nummer Ihrer Versicherungspolice an.