Häufige Fragen Ferienhaus

Ist Ihre Frage nicht dabei? Bitte kontaktieren Sie uns.

Ist Hochwasser mitversichert?

Beschränkter Hochwasserschutz ab 01-01-2021
Versichert ist Wasserschaden, der infolge eines Hochwassers aufgrund eines Einsturzes, eines Überlaufs oder eines Ausfalls eines nicht primären Hochwasserschutzes unerwartet in das Gebäude eingedrungen ist.
Zum primären Hochwasserschutz gehören z.B. Dämme und Staudämme als Schutz gegen Hochwasser aus der Nordsee, dem Wattenmeer, den großen Flüssen wie Rhein, Maas, Westerschelde, Oosterschelde, wie auch IJsselmeer, Volkerak-Zoommeer, Grevelingenmeer, bei Gezeiten der holländischen IJssel und den Veluwerandmeren. Bei einem Wasserschaden durch Einsturz, Überlauf oder Ausfall des primären Hochwasserschutzes besteht kein Versicherungsschutz. Hier kann je nach Situation der Schaden beim niederländischen Staat gemeldet werden.

Zahlungsverzug

Was können Sie tun, wenn Sie im Zahlungsverzug sind?

Es kann vorkommen, dass Sie nicht genügend Guthaben auf Ihrem Konto haben. Dann wird es uns nicht gelingen, Ihre Prämie einzuziehen. Sie können auch vergessen haben, Ihre Prämie zu überweisen. In beiden Fällen sind Sie im Verzug.  Wir schicken Ihnen dann eine Mahnung.

Möchten Sie Ihre ausstehende Prämie sofort bezahlen? Dann können Sie dies über die deutsche Kontonummer tun: DE18280200507149983402 bei der Oldenburgischen Landesbank.  Geben Sie immer Ihre Versicherungsnummer oder Kundennummer an.

Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Beitragsrückstand auf einmal zu begleichen?

Dann können Sie ggfs. eine Zahlungsvereinbarung mit uns treffen. Bitte kontaktieren Sie uns. Sie erreichen uns werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter 0800 33 73 626.

Was geschieht, wenn Sie im Zahlungsverzug sind?

Reagieren Sie nicht auf unsere Zahlungserinnerungen? Dann steigt die Höhe Ihres Zahlungsrückstandes und die Mahngebühren nehmen zu. Möglicherweise übernimmt ein Inkassobüro unsere Aufgaben.

Wann endet Ihr Versicherungsschutz?

Wenn Sie die Prämie nicht zahlen, erlischt Ihr Versicherungsschutz. In dem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, zu welchem Datum Sie keinen Versicherungsschutz mehr haben. Der Versicherungsschutz erlischt dann rückwirkend. Sie können also ab dem Zeitpunkt, zu dem die Prämie bei uns eingegangen sein sollte, keine Ansprüche mehr geltend machen.

Sie haben bezahlt. Wann sind Sie wieder versichert?

Sie sind ab dem Tag, an dem wir Ihre ausstehende Prämie erhalten haben, wieder versichert

Möchten Sie ab sofort per Lastschriftverfahren bezahlen?

Mit dem Lastschrifteinzug verringern Sie das Risiko, dass Sie eine Prämienzahlung versäumen.

So richten Sie einen Lastschrifteinzug ein.

Schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected] und teilen Sie uns mit, dass Sie von nun an per Lastschriftverfahren zahlen möchten. Geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kontonummer und die Nummer Ihrer Versicherungspolice an.