HĂ€ufige Fragen Boot
Ist Ihre Frage nicht dabei? Bitte kontaktieren Sie uns.
Versicherte Deckungen
Die Kasko-Deckung ist eine All-Gefahren-Deckung und bietet umfangreichen Schutz z.B. bei SchĂ€den oder Verlust des Schiffes durch Kollision, Diebstahl, Brand, GrundberĂŒhrung, Sinken, Explosion oder Sturm.
Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bis zu ⏠7.500.000,- bei Sach-, Personen- und VermögensschÀden, die mit oder durch Ihr Boot verursacht werden.
Ihr in der Police genanntes Fahrzeug mit allen fest ein- oder angebauten Teilen, einschlieĂlich Maschinenanlagen, persönliche Effekten, Rettungsinsel, Zubehör, AusrĂŒstung, technische und nautische GerĂ€te, sowie Masten, BĂ€ume, stehendes oder laufendes Gut und Segel und Beiboot/Trailer (wenn in der Police genannt).
AbhÀngig vom Hauptboot ist Ihr Beiboot bis ⏠5.000,- gratis mitversichert. Voraussetzung ist, dass es auf der Police steht. Achten Sie bitte darauf, dass Sie uns die Daten Ihres Beibootes immer durchgeben.
Die GegenstÀnde, die sich an Bord befinden und zum Hausrat des Versicherten gehören. Mobiltelefone, Foto- und Videokameras, Brillen und Uhren sind gegen Diebstahl nur versichert, wenn sie aus einem verschlossenen Raum entwendet werden.
Ihr Boot ist auch im Winterlager versichert. Sorgen Sie dafĂŒr, dass Ihr Boot gegen Frost geschĂŒtzt ist. Versicherer verlangen nicht, dass Ihr Schiff von einer anerkannten Firma winterfest gemacht wird. Im Schadensfall mĂŒssen Sie nachweisen können, welche MaĂnahmen Sie hierfĂŒr getroffen haben.
Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sind mitversichert. Ist Ihr Boot durch einen versicherten Schaden nicht mehr manövrierfÀhig, dann ist das Schleppen bis zur nÀchsten Werft mitversichert.
Bei Ausfall des Bootes, des Skippers oder Steuermanns sorgen wir, wenn nötig, z.B. fĂŒr einen Ersatzskipper, Zusendung von Ersatzteilen und Transport von Boot oder GepĂ€ck.
Abzug âneu fĂŒr altâ bedeutet, dass z.B. bei einem Mastbruch kein neuer Mast bezahlt sondern der Wert des alten Mastes ersetzt wird. HierfĂŒr wird ein Abzug nach Alter und Zustand des Mastes berechnet. Durch den Abzug neu fĂŒr alt soll eine eventuelle Wertsteigerung aus einer Reparatur ausgeglichen werden.
Ein âEigenmangelâ ist eine ungĂŒnstige Eigenschaft in oder am versicherten Fahrzeug oder an Teilen davon, das ĂŒblicherweise bei baugleichen Schiffen nicht vorkommt. Bei unserer Kaskodeckung ist Schaden am Boot, Yacht oder Schiff oder an Teilen davon, sowie dem Antriebsmotor (sofern nicht Ă€lter als 60 Monate) als Folge von Eigenmangel mitversichert. FolgeschĂ€den daraus sind im Ăbrigen ebenfalls mitversichert.
Lesen Sie hier, welche Diebstahlsicherungen von der Bootsversicherung vorgeschrieben/empfohlen werden.
Das Boot
Ein offenes Boot, wie z.B. ein Schlauchboot, eine Schaluppe, ein offenes Segelboot, ein offenes Speedboot oder ein Beiboot muss mit einer Kette oder einem Kabel mit einem zertifizierten Sicherheitsschloss gesichert werden.
Ein Schlauchboot mit einem festen Spiegel muss mit einem Stahlseil/-kette gesichert werden. Dieses Stahlseil/-kette muss an einer Ringschraube im Spiegel befestigt sein, wobei die Ringschraube nicht demontierbar ist.
Der AuĂenbordmotor/der Z-Antrieb
Ein AuĂenbordmotor muss mit einer mindestens 5 mm starken Stahlkette oder einer gleichwertigen Sicherung gesichert werden oder in einem verschlossenen Raum bewahrt werden.
Der Z-Antrieb und die Schraube muss mit einem Schraubenbolzenschloss gesichert werden.
Der Trailer
- Ein Bootstrailer muss mit einem Sicherheitsdeichselschloss und einer Sicherheitskralle gesichert oder in einem verschlossenen Raum gelagert werden.
- Befindet sich Ihr Boot auf dem Trailer, dann muss das Boot mit einer zertifizierten Kette/Kabel am Trailer befestigt und der Trailer mit einem Sicherheitsdeichselschloss und Sicherheitskralle gesichert werden.
Lagerung des Bootes
Bei Abwesenheit des EigentĂŒmers ist Diebstahl nur versichert:
- wenn das Boot in einem abgeschlossenen Raum, auf einem abgeschlossenen GelÀnde oder in einem bewachten Yachthafen liegt.
- Nicht auf einer öffentlichen StraĂe zurĂŒckgelassen wird.
Bei Anwesenheit des EigentĂŒmers wĂ€hrend der Urlaubszeit gilt, falls das Boot nicht in einem bewachten Yachthafen sondern an einer Boje liegt, dass dieses mit einer min. 10 mm starken Stahlkette mit Schloss gesichert sein muss.
Was ist ein bewachter Yachthafen?
Ein bewachter Yachthafen ist ein Hafen mit einem Hafenmeister oder mit einer Schranke oder mit einer KameraĂŒberwachung.
Wo finden Sie die zertifizierten Ketten, Kabel und Schlösser?
Zertifizierte Ketten, Kabel und Schlösser, die vom Versicherer akzeptiert werden,  finden Sie in der Schlösserliste.
- fĂŒr AuĂenborderschlösser, siehe âBuitenboordmotorslotenâ Seite 2
- fĂŒr Ketten/Stahlseile, siehe âKettingen/Kabelsâ Seite 3-7
- fĂŒr VorhĂ€ngeschlösser, siehe âHangslotenâ Seite 8-10
- fĂŒr Deichselschlösser, siehe „Koppelingsloten“ Seite 13-16
- fĂŒr Sicherheitskrallen, siehe „wielklem“ Seite 16-19
FĂŒr die Diebstahldeckung ist es wichtig, dass die Motornummer vom (AuĂenbord)motor, die Rumpfnummer Ihres Bootes und die Fahrgestellnummer Ihres Trailers auf der Police stehen.
Vor dem Anlassen des Motors muss ein BelĂŒftungssystem, das den Motorraum entlĂŒftet, aktiviert werden, damit sich keine brennbaren oder explosiven DĂ€mpfe mehr im Motorraum befinden können. Diese Absaugung muss mit einer Absaugsanlage erfolgen, die selbst keine Funkenbildung verursachen kann.
Ăberlegen Sie, ein âaltesâ Stahlboot zu kaufen? Z.B. ein Motorboot, das Ă€lter als 35 Jahre ist? Dann ist es wichtig, um rechtzeitig die Versicherung anzufragen, da wir zur Akzeptation zusĂ€tzliche Informationen, wie z.B. Fotos und evtl. ein aktuelles Inspektionsgutachten mit Schallmessung eines anerkannten SchiffssachverstĂ€ndigen, benötigen.
Fahrgebiet
Innerhalb Europa besteht der Versicherungsschutz auf allen FlĂŒssen und BinnengewĂ€ssern, inklusive 15 SM auĂerhalb der KĂŒste dieser LĂ€nder und auf See innerhalb des Gebietes zwischen 15° W.L., 30° Ă.L., 45° N.B und 66° N.B, (ganze Ostsee, Bottnischen Meerbusen, Finnischen Meerbusen).
Der Versicherungsvertrag
Bei Eerdmans erhalten Sie sofort einen Schadenfreiheitsrabatt von 40% . Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass ein Boot einen hohen emotionalen Wert hat und Bootsbesitzer vorsichtig damit umgehen. Aus diesem Grund erhÀlt jeder Eerdmans-Kunde 40% Rabatt und auch im Schadensfall erfolgt keine Höherstufung. Ein Schaden hat bei uns keinen Einfluss auf Ihre PrÀmie.
Mit einer höheren Selbstbeteiligung können Sie die PrÀmie Ihrer Bootsversicherung senken.
Nutzung des Bootes
Ja. Versichert sind auch diejenigen, die mit Ihrer Genehmigung die Yacht benutzen ohne Bezahlung.
Es ist viel Undeutlichkeit entstanden, wer fĂŒr Hilfeleistung auf den niederlĂ€ndischen GewĂ€ssern zustĂ€ndig ist. In Situationen wie z.B. ein Motorproblem, Mastbruch oder Schleppen kann weiterhin mit der KNRM (Koninklijke Nederlandse Redding Maatschappij) Kontakt aufgenommen werden unter der Telefonnummer: +31 88 999 6100 oder ĂŒber den KNRM Helpt-App.
Nur in lebensbedrohlichen Situationen ist und bleibt die KĂŒstenwache der richtige Ansprechpartner: Alarmnummer 0900 – 0111 oder UKF-Kanal 16.
Zahlungsverzug
Es kann vorkommen, dass Sie nicht genĂŒgend Guthaben auf Ihrem Konto haben. Dann wird es uns nicht gelingen, Ihre PrĂ€mie einzuziehen. Sie können auch vergessen haben, Ihre PrĂ€mie zu ĂŒberweisen. In beiden FĂ€llen sind Sie im Verzug. Wir schicken Ihnen dann eine Mahnung.
Möchten Sie Ihre ausstehende PrĂ€mie sofort bezahlen? Dann können Sie dies ĂŒber die deutsche Kontonummer tun: DE18280200507149983402 bei der Oldenburgische Landesbank. Geben Sie immer Ihre Versicherungsnummer oder Kundennummer an.
Dann können Sie ggfs. eine Zahlungsvereinbarung mit uns treffen. Bitte kontaktieren Sie uns. Sie erreichen uns werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter 0800 33 73 626.
Reagieren Sie nicht auf unsere Zahlungserinnerungen? Dann steigt die Höhe Ihres ZahlungsrĂŒckstandes und die MahngebĂŒhren nehmen zu. Möglicherweise ĂŒbernimmt ein InkassobĂŒro unsere Aufgaben.
Wenn Sie die PrĂ€mie nicht zahlen, erlischt Ihr Versicherungsschutz. In dem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, zu welchem Datum Sie keinen Versicherungsschutz mehr haben. Der Versicherungsschutz erlischt dann rĂŒckwirkend. Sie können also ab dem Zeitpunkt, zu dem die PrĂ€mie bei uns eingegangen sein sollte, keine AnsprĂŒche mehr geltend machen.
Sie sind ab dem Tag, an dem wir Ihre ausstehende PrÀmie erhalten haben, wieder versichert.
Mit dem Lastschrifteinzug verringern Sie das Risiko, dass Sie eine PrÀmienzahlung versÀumen.
Schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected] und teilen Sie uns mit, dass Sie von nun an per Lastschriftverfahren zahlen möchten. Geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren vollstÀndigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kontonummer und die Nummer Ihrer Versicherungspolice an.