Häufige Fragen Boot

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Versicherte Deckungen

Was beinhaltet die Kasko-Deckung?

Die Kasko-Deckung ist eine All-Gefahren-Deckung und bietet umfangreichen Schutz z.B. bei Schäden oder Verlust des Schiffes durch Kollision, Diebstahl, Brand, Grundberührung, Sinken, Explosion oder Sturm.

Was beinhaltet die Haftpflichtdeckung?

Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bis zu € 7.500.000,- bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die mit oder durch Ihr Boot verursacht werden.

Was ist versichert?

Ihr in der Police genanntes Fahrzeug mit allen fest ein- oder angebauten Teilen, einschließlich Maschinenanlagen, persönliche Effekten, Rettungsinsel, Zubehör, Ausrüstung, technische und nautische Geräte, sowie Masten, Bäume, stehendes oder laufendes Gut und Segel und Beiboot/Trailer (wenn in der Police genannt).

Ist mein Beiboot auch mitversichert?

Abhängig vom Hauptboot ist Ihr Beiboot bis € 5.000,- gratis mitversichert. Voraussetzung ist, dass es auf der Police steht. Achten Sie bitte darauf, dass Sie uns die Daten Ihres Beibootes immer durchgeben.

Was sind persönliche Effekten?

Die Gegenstände, die sich an Bord befinden und zum Hausrat des Versicherten gehören. Mobiltelefone, Foto- und Videokameras, Brillen und Uhren sind gegen Diebstahl nur versichert, wenn sie aus einem verschlossenen Raum entwendet werden.

Ist mein Boot auch im Winterlager versichert?

Ihr Boot ist auch im Winterlager versichert. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Boot gegen Frost geschützt ist. Versicherer verlangen nicht, dass Ihr Schiff von einer anerkannten Firma winterfest gemacht wird. Im Schadensfall müssen Sie nachweisen können, welche Maßnahmen Sie hierfür getroffen haben.

Ist mein Boot auch im Winter im Wasser versichert?

Auch wenn Ihr Boot während des Winters im Wasser liegt, ist es versichert. Voraussetzung ist, dass das Boot ordentlich winterfest gemacht wird.

Sind Bergungskosten mitversichert?

Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sind mitversichert. Ist Ihr Boot durch einen versicherten Schaden nicht mehr manövrierfähig, dann ist das Schleppen bis zur nächsten Werft mitversichert.

Was ist Skipperservice?

Bei Ausfall des Bootes, des Skippers oder Steuermanns sorgen wir, wenn nötig, z.B. für einen Ersatzskipper, Zusendung von Ersatzteilen und Transport von Boot oder Gepäck.

Was bedeutet Abzug „neu für alt“?

Abzug „neu für alt“ bedeutet, dass z.B. bei einem Mastbruch kein neuer Mast bezahlt sondern der Wert des alten Mastes ersetzt wird. Hierfür wird ein Abzug nach Alter und Zustand des Mastes berechnet. Durch den Abzug neu für alt soll eine eventuelle Wertsteigerung aus einer Reparatur ausgeglichen werden.

Was ist Eigenmangel?

Ein „Eigenmangel“ ist eine ungünstige Eigenschaft in oder am versicherten Fahrzeug oder an Teilen davon, das üblicherweise bei baugleichen Schiffen nicht vorkommt. Bei unserer Kaskodeckung ist Schaden am Boot, Yacht oder Schiff oder an Teilen davon, sowie dem Antriebsmotor (sofern nicht älter als 60 Monate) als Folge von Eigenmangel mitversichert. Folgeschäden daraus sind im Übrigen ebenfalls mitversichert.

Welche Diebstahlsicherungen gelten für Boot, Motor und Trailer?

Lesen Sie hier, welche Diebstahlsicherungen von der Bootsversicherung vorgeschrieben/empfohlen werden.


Das Boot
Ein offenes Boot, wie z.B. ein Schlauchboot, eine Schaluppe, ein offenes Segelboot, ein offenes Speedboot oder ein Beiboot muss mit einer Kette oder einem Kabel mit einem zertifizierten Sicherheitsschloss gesichert werden.

Ein Schlauchboot mit einem festen Spiegel muss mit einem Stahlseil/-kette gesichert werden. Dieses Stahlseil/-kette muss an einer Ringschraube im Spiegel befestigt sein, wobei die Ringschraube nicht demontierbar ist.


Der Außenbordmotor/der Z-Antrieb
Ein Außenbordmotor muss mit einer mindestens 5 mm starken Stahlkette oder einer gleichwertigen Sicherung gesichert werden oder in einem verschlossenen Raum bewahrt werden.

Der Z-Antrieb und die Schraube muss mit einem Schraubenbolzenschloss gesichert werden.

Der Trailer

 

  • Ein Bootstrailer muss mit einem Sicherheitsdeichselschloss und einer Sicherheitskralle gesichert oder in einem verschlossenen Raum gelagert werden.
  • Befindet sich Ihr Boot auf dem Trailer, dann muss das Boot mit einer zertifizierten Kette/Kabel am Trailer befestigt und der Trailer mit einem Sicherheitsdeichselschloss und Sicherheitskralle gesichert werden.

Lagerung des Bootes

Bei Abwesenheit des Eigentümers ist Diebstahl nur versichert:

  • wenn das Boot in einem abgeschlossenen Raum, auf einem abgeschlossenen Gelände oder in einem bewachten Yachthafen liegt.
  • Nicht auf einer öffentlichen Straße zurückgelassen wird.

Bei Anwesenheit des Eigentümers während der Urlaubszeit gilt, falls das Boot nicht in einem bewachten Yachthafen sondern an einer Boje liegt, dass dieses mit einer min. 10 mm starken Stahlkette mit Schloss gesichert sein muss.


Was ist ein bewachter Yachthafen?

Ein bewachter Yachthafen ist ein Hafen mit einem Hafenmeister oder mit einer Schranke oder mit einer Kameraüberwachung.

Wo finden Sie die zertifizierten Ketten, Kabel und Schlösser?

Zertifizierte Ketten, Kabel und Schlösser, die vom Versicherer akzeptiert werden,  finden Sie in der Schlösserliste.

  • für Außenborderschlösser, siehe “Buitenboordmotorsloten” Seite 2
  • für Ketten/Stahlseile, siehe “Kettingen/Kabels” Seite 3-7
  • für Vorhängeschlösser, siehe “Hangsloten” Seite 8-10
  • für Deichselschlösser, siehe „Koppelingsloten“ Seite 13-16
  • für Sicherheitskrallen, siehe „wielklem“ Seite 16-19

Für die Diebstahldeckung ist es wichtig, dass die Motornummer vom (Außenbord)motor, die Rumpfnummer Ihres Bootes und die Fahrgestellnummer Ihres Trailers auf der Police stehen.

 

Was ist eine funkenfreie Absauganlage?

Vor dem Anlassen des Motors muss ein Belüftungssystem, das den Motorraum entlüftet, aktiviert werden, damit sich keine brennbaren oder explosiven Dämpfe mehr im Motorraum befinden können. Diese Absaugung muss mit einer Absaugsanlage erfolgen, die selbst keine Funkenbildung verursachen kann.

Was muss man bei der Versicherung eines "alten" Stahlbootes beachten?

Überlegen Sie, ein “altes” Stahlboot zu kaufen? Z.B. ein Motorboot, das älter als 35 Jahre ist? Dann ist es wichtig, um rechtzeitig die Versicherung anzufragen, da wir zur Akzeptation zusätzliche Informationen, wie z.B. Fotos und evtl. ein aktuelles Inspektionsgutachten mit Schallmessung eines anerkannten Schiffssachverständigen, benötigen.

Wann muss eine Saildrive ausgetauscht werden?

In unseren Versicherungsbedingungen wird kein Termin genannt über den Austausch der Saildrive-Manschette.  Wir raten Ihnen jedoch, die Empfehlungen des Herstellers zu befolgen. Denn, sollte sich bei einem Schaden herausstellen, dass dieser durch mangelnde Sorgfalt entstand, würde kein Versicherungsschutz bestehen.

4. Gibt es Vorschriften, wann Seeventile/Absperrhähne geschlossen sein müssen?

In den Versicherungsbedingungen gibt es keine Vorschriften, wann Seeventile oder Absperrhähne geschlossen werden müssen und wann nicht. Die Verantwortung liegt beim Skipper, wobei Sicherheit an erster Stelle stehen muss. Wir empfehlen, sich an die Empfehlungen des Herstellers zu halten.

Seeventile bestehen aus verschiedenen Materialien wie z.B. Bronze, Messing, Stahl oder Kunststoff. Je nach Material können sie schneller verschleißen. Darum ist eine regelmäßige Kontrolle der Seeventile, Schläuche und Schellen wichtig.

Fahrgebiet

Welches Fahrgebiet gilt?

Innerhalb Europa besteht der Versicherungsschutz auf allen Flüssen und Binnengewässern, inklusive 15 SM außerhalb der Küste dieser Länder und auf See innerhalb des Gebietes zwischen 15° W.L., 30° Ö.L., 45° N.B und 66° N.B, (ganze Ostsee, Bottnischen Meerbusen, Finnischen Meerbusen).

Der Versicherungsvertrag

Baue ich im Lauf der Jahre einen Schadenfreiheitsrabatt auf?

Bei Eerdmans erhalten Sie sofort einen Schadenfreiheitsrabatt von 40% . Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass ein Boot einen hohen emotionalen Wert hat und Bootsbesitzer vorsichtig damit umgehen. Aus diesem Grund erhält jeder Eerdmans-Kunde 40% Rabatt und auch im Schadensfall erfolgt keine Höherstufung. Ein Schaden hat bei uns keinen Einfluss auf Ihre Prämie.

Kann ich meine Selbstbeteiligung erhöhen und welchen Einfluss hat es auf die Prämie?

Mit einer höheren Selbstbeteiligung können Sie die Prämie Ihrer Bootsversicherung senken.

Welche Flaggenländer können wir versichern?

Wir können nur Versicherungen für Boote mit deutscher, niederländischer und belgischer Flagge anbieten. Der Versicherungsnehmer muss in Deutschland, den Niederlanden oder Belgien wohnhaft sein.

Ich habe mein Boot verkauft. Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihr Boot verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe des Verkaufdatums unverzüglich per Email mit. Ihr Vertrag wird dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.

Haben Sie ein neues Boot gefunden? Dann fragen Sie einfach über den Link eine neue Versicherung an. Sie erhalten dann automatisch wieder 40% Schadenfreiheitsrabatt .

Kann der Käufer meines Bootes die Bootsversicherung übernehmen?

Aus rechtlichen Gründen ist die formlose Übernahme einer Bootsversicherung nicht möglich. Der Käufer kann über unsere Website schnell und einfach eine Versicherung anfragen. Er erhält automatisch 40% Schadenfreiheitsrabatt.

Ungünstiger Schadenverlauf

Bei uns bedeutet ein Schaden keine Rückstufung: Sie behalten 40% Rabatt.

Jedoch passen wir die Prämien und Bedingungen der Versicherungen an die im Durchschnitt zu erwartenden Risiken an. Deshalb überwachen wir den Schadenverlauf aller Versicherungspolicen. So bleiben die Prämien für alle erschwinglich und die Bedingungen akzeptabel.

Meldet ein Versicherter überdurchschnittlich viele Schäden, werden wir aktiv.

Dies kann für Sie eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen haben:

  • Einschränkung Ihres Versicherungsschutzes;
  • Erhöhung Ihrer Selbstbeteiligung;
  • Erhöhung der Prämie;
  • im äußersten Fall: Kündigung Ihrer Versicherung.

 

Was können Sie selbst an Ihrem Schadenverlauf tun?

Natürlich verstehen wir, dass Ihre Schäden auf Pech und Umstände zurückzuführen sein können, auf die Sie keinen Einfluss haben. In vielen Fällen können Sie selbst etwas an Ihrem Schadenverlauf tun. Haben Sie ein klares Bild von den Ursachen der Schäden? Dann überlegen Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um künftige Schäden zu begrenzen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch an uns wenden.

 

Nutzung des Bootes

Dürfen auch andere Personen mein Boot benutzen?

Ja. Versichert sind auch diejenigen, die mit Ihrer Genehmigung die Yacht benutzen ohne Bezahlung.

Mit wem muss ich Kontakt aufnehmen für Hilfeleistung auf den niederländischen Gewässern?

Es ist viel Undeutlichkeit entstanden, wer für Hilfeleistung auf den niederländischen Gewässern zuständig ist. In Situationen wie z.B. ein Motorproblem, Mastbruch oder Schleppen kann weiterhin mit der KNRM (Koninklijke Nederlandse Redding Maatschappij) Kontakt aufgenommen werden unter der Telefonnummer: +31 88 999 6100 oder über den KNRM Helpt-App.

Nur in lebensbedrohlichen Situationen ist und bleibt die Küstenwache der richtige Ansprechpartner: Alarmnummer 0900 – 0111 oder UKF-Kanal 16.

Was verstehen wir unter dauerhaftem Aufenthalt?

Unsere Versicherungspolicen sind zur Freizeitnutzung konzipiert.

Wenn Sie Ihr Boot als Hauptwohnsitz, als festen Wohn- und Aufenthaltsort nutzen, haben wir keine Versicherungsmöglichkeiten.

Zahlungsverzug

Was können Sie tun, wenn Sie im Zahungsverzug sind?

Es kann vorkommen, dass Sie nicht genügend Guthaben auf Ihrem Konto haben. Dann wird es uns nicht gelingen, Ihre Prämie einzuziehen. Sie können auch vergessen haben, Ihre Prämie zu überweisen. In beiden Fällen sind Sie im Verzug.  Wir schicken Ihnen dann eine Mahnung.

Möchten Sie Ihre ausstehende Prämie sofort bezahlen? Dann können Sie dies über die deutsche Kontonummer tun: DE18280200507149983402 bei der Oldenburgische Landesbank. Geben Sie immer Ihre Versicherungsnummer oder Kundennummer an.

Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Beitragsrückstand auf einmal zu begleichen?

Dann können Sie ggfs. eine Zahlungsvereinbarung mit uns treffen. Bitte kontaktieren Sie uns. Sie erreichen uns werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter 0800 33 73 626.

Was geschieht, wenn Sie im Zahlungsverzug sind?

Reagieren Sie nicht auf unsere Zahlungserinnerungen? Dann steigt die Höhe Ihres Zahlungsrückstandes und die Mahngebühren nehmen zu. Möglicherweise übernimmt ein Inkassobüro unsere Aufgaben.

Wann endet Ihr Versicherungsschutz?

Wenn Sie die Prämie nicht zahlen, erlischt Ihr Versicherungsschutz. In dem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, zu welchem Datum Sie keinen Versicherungsschutz mehr haben. Der Versicherungsschutz erlischt dann rückwirkend. Sie können also ab dem Zeitpunkt, zu dem die Prämie bei uns eingegangen sein sollte, keine Ansprüche mehr geltend machen.

Sie haben bezahlt. Wann sind Sie wieder versichert?

Sie sind ab dem Tag, an dem wir Ihre ausstehende Prämie erhalten haben, wieder versichert.

Möchten Sie ab sofort per Lastschriftverfahren bezahlen?

Mit dem Lastschrifteinzug verringern Sie das Risiko, dass Sie eine Prämienzahlung versäumen.

So richten Sie einen Lastschrifteinzug ein.

Schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected] und teilen Sie uns mit, dass Sie von nun an per Lastschriftverfahren zahlen möchten. Geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kontonummer und die Nummer Ihrer Versicherungspolice an.