Was versteht man unter persönlichen Effekten in der Bootsversicherung?

26 Feb 2024
2 min leestijd

In der Bootsversicherung von Eerdmans beziehen sich die persönlichen Effekten auf alle Hausratgegenstände, die sich an Bord des versicherten Boots befinden und sind im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust mitversichert. Zu den Effekten gehören z.B. Kleidung, Küchengeschirr, Fernseher, die persönliche Ausrüstung, Barbecue, Kühlboxen und Klappstühle.

Wichtig: Diebstahl ist nur versichert, wenn die Gegenstände aus einem verschlossenen Raum gestohlen wurden und Einbruchspuren zu erkennen sind.

Auch Mobiltelefone, Foto- und Videokameras, Brillen und Uhren sind nur gegen Diebstahl versichert, wenn Sie aus einem verschlossenen Raum entwendet werden.

Nicht zu den persönliche Effekten gehören Bargeld, Wertsachen, Kunstgegenstände und Antiquitäten.

 

Wie hoch sind die persönlichen Effekten versichert?

Bei Eerdmans sind die persönlichen Effekten standardmäßig bis zu 30% der Versicherungssumme des Bootes kostenlos abgedeckt. (Es gilt ein Maximum von € 35.000,-.)

Beispiel:

Angenommen, die Versicherungssumme Ihres Bootes beträgt € 100.000,-. In diesem Fall wären Ihre persönlichen Effekten bis zu 30% dieser Summe versichert, was € 30.000,- entspricht.

Was gehört nicht zu den persönlichen Effekten?

Die Rettungsinsel, technische und nautische Ausrüstung gehören nicht zu den persönlichen Effekten, sondern werden in der Versicherungssumme des Bootes mitgenommen.


Was wird erstattet?

Bei Schäden an persönlichen Effekten wird der Neuwert erstattet. Ist der Zeitwert dieser Gegenstände unmittelbar vor dem Schaden niedriger als 40% des Neuwertes ist, gilt der Zeitwert.

Wir sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen.

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