Haben Sie einen Schaden an Ihrem Ferienhaus?
Für eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung an Ihrem Ferienhaus, Chalet oder Mobilheim melden Sie Ihren Schaden direkt über unsere Website Schaden Ferienhaus melden und füllen Sie das Online-Schadensformular nach bestem Wissen und Gewissen aus.
Nach Eingang des Schadensformulars beurteilen wir den Schaden. Je nach Schadensfall und -höhe ist es möglich, dass wir einen unabhängigen Schadensgutachter beauftragen. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt und der Sachverständige wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wichtig: Ergreifen Sie alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wann sind Niederschläge und Überschwemmungen in der Ferienhausversicherung versichert?
Niederschlag
Versichert sind Schäden, die durch Regen, Hagel und Schnee verursacht werden, die in Ihr Ferienobjekt eingedrungen sind. Dazu gehört auch Schmelzwasser. Wasserschäden sind auch versichert, wenn Wasser in Ihr Ferienobjekt eingedrungen ist durch Niederschlag auf dem Grundstück oder in der Nähe Ihres Ferienhauses.
Wasserschäden, die durch Niederschläge verursacht werden, sind nicht immer versichert. Unter anderem, wenn der Wasserschaden durch Grundwasser, das Eindringen von Feuchtigkeit in Wände oder Mauern (undichte Kittfugen) verursacht wird, und wenn Niederschlagswasser durch offene Fenster und Türen eindringt oder wenn Sie keine ausreichenden Versorgemassnahmen getroffen haben.
Überschwemmung
Versichert sind Schäden durch Wasser, das unerwartet in das Gebäude eingedrungen ist, und zwar aufgrund von Überschwemmungen, die durch Einsturz, Überlaufen oder Ausfalls eines nicht primären Hochwasserschutzes verursacht wurden.
Wasserschäden aufgrund von Überschwemmungen sind nicht immer versichert. Wir entschädigen u. a. keine Schäden, die durch Wasser verursacht werden, das (teilweise) aus dem Meer oder aus Binnengewässern stammt, weil ein primärer Hochwasserschutz zusammenbricht, überläuft oder ausfällt. Befindet sich Ihr Ferienhaus in einem Gebiet außerhalb der Deiche, z. B. in einem Überschwemmungsgebiet oder in einem von der Regierung für die Wasserspeicherung angewiesenem Gebiet? Dann erstatten wir keine Schäden, die durch Überschwemmungen entstanden sind.
Ausführliche Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.