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Sind Bergungskosten mitversichert?

24 Feb 2023
2 min leestijd

Wofür habe ich eigentlich meine Versicherung? Diese Frage hören wir häufiger. Aus diesem Grund wollen wir regelmäßig anhand von Schadensfällen aus der Praxis die Bedeutung einer Bootsversicherung erläutern.

Ein Segelausflug und 3 Traktoren

Unser Kunde war mit seinem Segelboot ( 9,9 m) auf dem deutschen Wattenmeer am Segeln, als es aufgrund des zunehmenden Windes und der durch die vielen Sandbänke hohen Brandungszone zu einer Grundberührung kam, bei der das Ruder beschädigt wurde. Das Segelboot wurde dadurch manövrierunfähig und aufgrund der Wellen auf eine Sandbank geschoben, wo es geborgen werden musste.

Eine Bergung aus dem Wasser war aus diesem Grund nicht mehr möglich. Nach intensivem Kontakt zwischen Sachverständigem und Bergungsunternehmen, wie man das Segelboot am besten bergen konnte, entschied man sich, um es mit drei Traktoren von der Sandbank zu schleppen und auf das Bergungsschiff heben zu lassen, so dass es zur Werft gebracht werden konnte.

Die Kosten für diese nicht alltägliche Bergung beliefen sich auf € 68.850,-. Der Wert des Bootes betrug € 18.000,-.

GlĂĽcklicherweise sind die Bergungskosten bei einem versicherten Schadensfall bei Eerdmans unbegrenzt versichert, so dass neben dem Schaden am Boot auch alle Kosten dieser besonderen Bergung bezahlt wurden.

Mit der Eerdmans-Yachtversicherung können Sie jederzeit von einem unbeschwerten Bootsausflug in vollen Zügen genießen.

Wir sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen.

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