
Hausrat in Ihrem Ferienhaus: Was gehört dazu?
Ein bequemes Sofa, ein gutes Bett und eine hochwertige Kaffeemaschine: Ihre Einrichtung macht Ihr Ferienhaus zu einem gemütlichen Urlaubsort. Doch was zählt eigentlich zum Hausrat? Gehören auch Ihre Gartenmöbel dazu? Wir erklären es Ihnen – für Ihr Ferienhaus, Chalet oder Mobilheim.
Ist Ihr Hausrat mitversichert?
Bei der Ferienhaus-/Chalet- oder Mobilheimversicherung von Eerdmans ist die Hausratdeckung ein zusätzlicher Baustein. Ihre Sachen sind daher nur mitversichert, wenn Hausrat in Ihrer Versicherungspolice aufgeführt ist. Dort finden Sie auch die Versicherungssumme: den Höchstbetrag, der bei einem Schadenereignis für Ihren Hausrat erstattet wird.
Was gehört zu Ihrem Hausrat?
Zum Hausrat gehören die beweglichen Sachen, die Sie als Privatperson in Ihrem Ferienhaus nutzen. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Geschirr, Kleidung und Geräte. Die folgende Übersicht zeigt Beispiele für die einzelnen Räume.
| Raum | Beispiele für Hausrat |
|---|---|
| Wohnzimmer | Sofa, Sessel, Esstisch, Stühle, freistehende Schränke, Fernseher, Teppiche, Gardinen und Dekoration |
| Küche | Geschirr, Besteck, Töpfe, Kaffeemaschine, Wasserkocher und freistehender Kühlschrank |
| Badezimmer | Handtücher, Badematten, Föhn, Personenwaage und freistehende Aufbewahrungsmöbel |
| Schlafzimmer | Bett, Matratze, Nachttische, freistehender Kleiderschrank, Bettwäsche und Kleidung |
| Flur und Abstellraum | Jacken, Schuhe, Staubsauger, Bügeleisen und Werkzeug |
Bewahren Sie Sachen in einem Schuppen oder einem anderen Nebengebäude auf? Diese sind nur mitversichert, wenn neben Hausrat auch Anbau/Nebengebäude in Ihrer Versicherungspolice aufgeführt ist.
Was gehört zum Ferienhaus selbst?
Bestandteile, die fest zum Gebäude gehören und sich nicht ohne Beschädigung entfernen lassen, zählen zum Ferienhaus. Dazu gehören beispielsweise eine fest eingebaute Küche, Einbaugeräte und fest installierte Sanitäreinrichtungen. Ein freistehender Kühlschrank zählt beispielsweise zum Hausrat. Ein eingebauter Kühlschrank gehört zum Ferienhaus.
Wie sieht es mit Sachen im Garten aus?
Auch im Außenbereich können sich Sachen befinden, die zu Ihrem Hausrat gehören. Wenn Sie Hausrat mitversichert haben, zählen dazu beispielsweise:
- Garten- oder Loungemöbel und ein Sonnenschirm
- Ein Partyzelt und Spielgeräte
- Gartendekoration und Gartengeräte
- Eine freistehende Außenküche, mit Ausnahme eines Grills
- Ein nicht fest verankerter Whirlpool oder Swimmingpool
Wichtig: Ist Ihr Whirlpool oder Swimmingpool fest verankert, zählt er zum Garten. Dazu gehören beispielsweise auch Pflasterdecken, Kunstrasen, eine Pergola, Bepflanzung, Gartenbeleuchtung und ein in den Boden eingelassener Teich.
Für welche Sachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen?
Für bestimmte Sachen gilt eine niedrigere maximale Entschädigung – auch dann, wenn die gesamte Versicherungssumme für Ihren Hausrat höher ist.
| Kategorie | Maximale Entschädigung je Schadenereignis |
|---|---|
| Schmuck | 500 € |
| Foto-, Film-, Computer- und Telekommunikationsgeräte | 50 % der Hausratversicherungssumme, höchstens jedoch 15.000 € für diese Geräte zusammen |
| Fahrräder und E-Bikes | 500 € |
Haben Sie Ihren Hausrat beispielsweise mit 20.000 € versichert? Dann beträgt die maximale Entschädigung für Foto-, Film-, Computer- und Telekommunikationsgeräte zusammen 10.000 €. Dabei handelt es sich um eine Obergrenze. Die tatsächliche Entschädigung hängt vom versicherten Schaden ab. Geliehene oder gemietete Sachen, Kraftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge fallen nicht unter die Hausratdeckung.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Wert Ihrer Sachen
Der Wert Ihres Hausrats summiert sich oft unbemerkt. Neben größeren Möbelstücken zählen auch Geschirr, Bettwäsche, Kleidung und kleine Geräte dazu.
Erstellen Sie deshalb für jeden Raum eine Übersicht und notieren Sie, was eine Neuanschaffung Ihrer Sachen kosten würde. Vergleichen Sie den Gesamtbetrag mit der Versicherungssumme in Ihrem Versicherungsschein. Aktualisieren Sie die Übersicht nach größeren Anschaffungen oder dem Austausch von Gegenständen. Bewahren Sie außerdem Fotos, Kaufbelege und gegebenenfalls Wertgutachten auf. Diese helfen Ihnen im Schadenfall nachzuweisen, welche Sachen Sie besessen haben und welchen Wert sie hatten.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz und die Entschädigung sind Ihre Versicherungspolice, etwaige Klauseln und die für Ihren Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen.