
Bergungskosten bei einem gesunkenen Boot: Wie ist das versichert?
Ein gesunkenes Boot ist ein Ereignis, das man lieber nicht erlebt. Neben dem emotionalen Schock können erhebliche Kosten entstehen – insbesondere für die Bergung und Beseitigung des Wracks. Doch wann übernimmt die Versicherung diese Kosten? Nachfolgend finden Sie einen Überblick.
Was sind Bergungskosten?
Bergungskosten umfassen insbesondere die Kosten für:
- das Heben oder Bergen eines gesunkenen oder halb gesunkenen Bootes
- das Aufräumen oder Entfernen des Wracks
- den Abtransport oder die Entsorgung des Bootes, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist
Eine Bergung kann auch aus Sicherheits- oder Umweltschutzgründen erforderlich sein, etwa wenn das Boot eine Gefahr für andere oder die Umwelt darstellt. In solchen Fällen kann eine behördliche Anordnung erfolgen.
Wann werden Bergungskosten erstattet?
In der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, für die Sie gegenüber Dritten gesetzlich haftbar sind. Schäden am eigenen Boot sind nicht versichert.
Was ist versichert?
Kosten für Bergung und Wrackbeseitigung können im Rahmen der Haftpflichtversicherung übernommen werden, soweit hierfür eine gesetzliche Haftpflicht gegenüber Dritten besteht.
Eine solche Verpflichtung kann sich insbesondere ergeben aus:
- gesetzlichen Vorschriften (z. B. Wasser- oder Umweltrecht)
- einer behördlichen Anordnung zur Entfernung des Wracks
Beispiel:
- Ihr Boot sinkt nach einem Schaden im Hafenbecken. Die Hafenbehörde verpflichtet Sie zur Bergung und Entfernung des Wracks, um den Hafenbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
- Nach einem Sturm wird Ihr Boot losgerissen und sinkt in einem Naturschutzgebiet. Die zuständige Behörde fordert die vollständige Wrackentfernung zum Schutz der Umwelt.
Die Kosten werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (bis maximal € 7.500.000) ersetzt
Was ist nicht versichert?
- Schäden an Ihrem eigenen Boot (hierfür benötigen Sie eine Kaskoversicherung)
- Kosten, für die keine gesetzliche Haftpflicht besteht
In der Kaskoversicherung (Vollkasko)
Die Kaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Boot, sofern diese durch ein versichertes Ereignis verursacht wurden (z. B. Sturm, Kollision oder Brand).
Was ist versichert?
Bei einem gedeckten Schaden werden auch folgende Kosten ersetzt:
- Kosten für das Heben und Bergen
- Kosten für Aufräumarbeiten
- Kosten zur Schadenminderung sowie Bergungs- und Hilfskosten
Voraussetzung ist stets, dass das zugrunde liegende Ereignis unter den Versicherungsschutz fällt.
Was ist nicht versichert?
Es besteht keine Deckung, wenn:
- kein versichertes Ereignis vorliegt
- ein Ausschluss gemäß den Versicherungsbedingungen greift (z. B. mangelnde Sorgfalt oder Schäden durch langsame Einwirkung von Licht oder Feuchtigkeit)
Bis zu welcher Höhe sind Bergungskosten versichert?
Haftpflichtversicherung
Erstattung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme (bis maximal € 7.500.000,-)
Kaskoversicherung
Erstattung aller notwendigen und angemessenen Kosten, sofern sie im Zusammenhang mit einem gedeckten Schaden stehen.
Fahrgebiet Mittelmeer
Wenn das Schiff infolge eines gedeckten Schadens vollständig verlorengeht, werden die notwendigen Kosten für Rettung, Heben, Bergen, Wrackbeseitigung und Entsorgung bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme des Bootes ersetzt.
Was sollten Sie bei Sinken oder drohendem Sinken tun?
Ist Ihr Boot gesunken oder droht dies zu geschehen? Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf.
Sollten wir nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an unseren Assistance-Dienst: +31 (0)20 65 15 777.