Was bedeutet Allgefahren – Deckung in der Bootsversicherung?

14 Nov 2024
6 min leestijd

Die Allgefahren-Deckung in einer Bootsversicherung, auch als „All-Risk-Deckung“ oder „Vollkaskoversicherung“ bezeichnet, bietet den umfassenden Schutz fĂŒr Ihr Boot einschließlich nautischer AusrĂŒstung und deckt eine breite Palette von Risiken ab. Lesen Sie hier, welche Risiken durch die Versicherung bei Eerdmans gedeckt sind:

KollisionsschÀden:
Dies umfaßt SchĂ€den am eigenen Boot, die durch Kollisionen mit anderen Booten, Objekten oder Unterwasserhindernissen, wie z.B. Felsen, verursacht werden. Wie schnell kann es passieren, dass man beim aus dem Hafen fahren einen Augenblick abgelenkt ist und durch ein verkehrtes Manöver das Nachbarboot an der Scheuerleiste oder am Bugkorb beschĂ€digt.

Diebstahl und Vandalismus:
Die Allgefahren-Deckung deckt auch den Verlust oder die BeschĂ€digung des Bootes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Informieren Sie sich ĂŒber die Sicherheitsmaßnahmen, die z.B. fĂŒr offene Boote und Trailer gelten https://www.eerdmans.de/haeufige-fragen-boot/

Brand, Explosion, Blitzschlag:
SchĂ€den durch Brand, ob auf dem Boot selbst oder durch benachbarte BrĂ€nde, sind mitversichert. Ein Kurzschluß im BatterieladegerĂ€t kann zum Totalverlust einer Motoryacht fĂŒhren. Lesen Sie hier alles ĂŒber den Kurzschluß-Schaden eines Kunden. Totalschaden: Ein Kurzschluss im BatterieladegerĂ€t – EerdmansAber auch ein Blitzschlag kann die technische AusrĂŒstung eines Bootes vernichten. Diese Risiken sind in der Allgefahren-Deckung mitversichert.

Sturm- und HagelschÀden:
Die StĂŒrme werden immer heftiger, wie die Sturmflut an der Ostsee vom 20. Oktober 2023 zeigte: Schwere Sturmflut an der Ostsee sorgt fĂŒr Chaos – Eerdmans
Gesunkene oder an Land gedrĂŒckte Boote, abgebrochene MĂ€ste, Löcher im Rumpf können schneller RealitĂ€t werden als man denkt und sind ĂŒber eine Allrisk-Versicherung gedeckt. Aber auch eine durch den Sturm zerrissene Persenning gehört zu den versicherten SturmschĂ€den.

GrundberĂŒhrung:
Es kann immer einmal passieren, dass man die Wassertiefe verkehrt einschĂ€tzt und hierbei den Grund berĂŒhrt. HĂ€ufig wird hierbei der Propeller beschĂ€digt. Diese SchĂ€den fallen auch unter die Allrisk-Deckung.

Sinken:
Sollte Ihr Boot aufgrund eines versicherten Ereignisses sinken, wie z.B. bei Sturm oder durch Kollision mit einem anderen Boot, dann ist das Sinken ebenfalls versichert.

Transport:
Ein Schaden am Boot wĂ€hrend des Transportes ist innerhalb des versicherten Fahrgebietes mitversichert. Hierzu gehört auch der Landtransport mit hierfĂŒr geeigneten Transportmitteln. Das Anlandholen und Zuwasserlassen des Bootes ist ebenfalls versichert.

Winterlager:
Auch im Winterlager bietet die Allgefahren-Deckung Versicherungsschutz fĂŒr Ihr Boot. Ihr Boot ist im Winter in der Halle, auf dem Bock und auch im Wasser versichert. Denken Sie daran, Ihr Boot winterfest machen zu lassen.

Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler:
SchÀden und FolgeschÀden am Boot und dessen Unterteilen durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler (Eigenmangel) sind in der Kaskodeckung mitversichert.
Beispiel: Wanten und Stagen halten den Mast und geben ihm StabilitĂ€t. Wenn der Wantenspanner  durch einen Fabrikationsfehler bricht, entsteht zuwenig Spannung, um den Mast in Position zu halten und der Mast geht ĂŒber Bord. Die Vollkaskoversicherung ersetzt den Wantenspanner aufgrund des Fabrikationsfehlers und den Mast als Folgeschaden des gebrochenen Wantenspanners.

Motordeckung
Wird der Motor durch eine der o.a. Risiken (z.B. Brand, Sinken, Diebstahl, Kollision) beschÀdigt, ist der Motorschaden in der Kaskoversicherung mitversichert. Denken Sie z.B. an eine Festmacherleine oder ein Fischnetz, das die Schraube blockiert, wodurch das Getriebe beschÀdigt wird. Bei Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehlern gilt folgende Regelung:

  • Handelt es sich bei dem Motor um einen originalen Schiffsmotor, der nicht Ă€lter als 60 Monate ist?
    Dann sind in den ersten 60 Monaten  die Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler mitversichert. Ab dem 61. Monat beschrĂ€nkt sich die Deckung auf die FolgeschĂ€den eines Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehlers, wie z.B. Brand. FĂŒr alle von außen kommenden Ereignisse, wie das Fischnetz im Getriebe, besteht weiterhin Versicherungsschutz.
  • Haben Sie keinen originalen Schiffsmotor? Dann sind neben den von außen kommenden Ereignissen ausschließlich die FolgeschĂ€den von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehlern mitversichert.

Persönliche GegenstÀnde/Effekten
Die persönlichen GegenstĂ€nde werden in der Bootsversicherung als persönliche Effekten bezeichnet. Hierunter werden z.B. Kleidung, KĂŒchenausrĂŒstung, Fernseher, persönliche AusrĂŒstung, Barbecue, KĂŒhlboxen, StĂŒhle verstanden. Diese persönlichen Effekten sind bis zu 30% der Versicherungssumme Ihres Bootes gratis mitversichert. Schiffsausstattung wie z.B. Rettungswesten, Seekarten gehören nicht zu den Effekten, sondern zum Boot selbst. Lesen Sie hier mehr ĂŒber die persönlichen Effekten.

UnfÀlle von Insassen
UnfĂ€lle von Insassen, die den Versicherten wĂ€hrend des Aufenthalts an Bord oder beim An- und Vonbordgehen zustoßen, sind in der Bootsversicherung mitversichert.

Beispiel: Sie nehmen einen Freund mit zu einem Segeltrip, wobei der.Freund ĂŒber den Anker fĂ€llt und sich den Arm bricht.


Kosten zur Rettung, Hebung, Bergung, Wrackbeseitigung
HÀufig unterschÀtzt, aber gerade die Kosten zur Rettung, Hebung, Bergung und Wrackbeseitigung können teuer werden. Darum sind diese Kosten bei Eerdmans unbegrenzt mitversichert. Lesen Sie hier, wie ein kurzer Segelausflug in einer 3-tÀgigen Bergungsaktion endete.

Beiboot
Bei den meisten Bootstypen ist es möglich, ein Beiboot bis zu € 5.000,- gratis mitzuversichern. Wichtig ist, dass die Daten des Beibootes und Motors auf der Police stehen.

Selbstbeteiligung
Die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung fĂŒr das Boot entfĂ€llt bei Totalverlust, Bergungskosten, SchĂ€den durch  Transport, durch Brand und Blitzschlag und bei Sturm. Bei HaftpflichtschĂ€den gilt ebenfalls keine Selbstbeteiligung,

Was ist nicht versichert?
Es gibt natĂŒrlich auch Risiken, die Versicherer nicht abdecken können, wie z.B.:

  • KaskoschĂ€den, die vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig verursacht werden, wenn man z.B. bei WindstĂ€rke 7 trotz Sturmwarnung den sicheren Hafen verlĂ€ĂŸt. (Ist man mit dem Boot unterwegs und wird vom Sturm ĂŒberrascht, besteht Versicherungsschutz.)
  • KaskoschĂ€den, die in direktem Verband stehen mit einem bewaffnetem Konflikt, Unruhen oder BĂŒrgerkrieg.
  • KaskoschĂ€den durch langsame Einwirkung von Licht, Feuchtigkeit, Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigung
  • KaskoschĂ€den durch Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Alter, FĂ€ulnis
  • KaskoschĂ€den infolge mangelnder Sorgfalt an den versicherten GegenstĂ€nden

Alle AusschlĂŒsse finden Sie in § 10  der Versicherungsbedingungen. 

 

Wir sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen.

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